Kurt Schwuchow
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Auslandsaufenthalt außerhalb Europa

Auslandsaufenthalt außerhalb Europa

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt weltweit - Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist.

Der Versicherungsnehmer ist überall auf der Welt privat haftpflichtversichert, z.B. bei Reisen in den Urlaub oder wenn er sich beruflich im Ausland aufhält. Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für alle mitversicherten Personen, z.B. wenn Kinder im Ausland studieren.
Die begrenzte Zeitdauer des Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas ist bei den einzelnen Gesellschaften verschieden.
siehe:Haftpflichtversicherung

Auslandsaufenthalt innerhalb Europa
Ableitungsrohre außerhalb des VS-Grundstück
Europa und Mittelmeeranlieger
Garagen außerhalb
selbstgenutzte Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Europa
Ableitungsrohre auf dem VS-Grundstück
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Gartenmöbel auf Terrasse, Gartengeräte
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Versicherungsschutz bei passivem Kriegsrisiko (Risikoleben)
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Wilstedter Weg 10
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