Kurt Schwuchow
Zwei Welten - eine Person
Menü
Kundenlogin

Aus dem Krankenzimmer

Aus dem Krankenzimmer

Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus sind im Rahmen der Hausratversicherung entwendete Sachen aus dem Krankenzimmer mitversichert.

Die Deckungssumme für die versicherten Sachen ist begrenzt und kann von Tarif zu Tarif abweichen. Für Wertsachen und Bargeld gilt meist eine niedrigere Entschädigungsgrenze.

Um Ersatz von der Versicherung zu bekommen, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahls notwendig.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Kurt Schwuchow
Wilstedter Weg 10
22417 Hamburg
mehr...
not visible