Kurt Schwuchow
Zwei Welten - eine Person
Menü
Kundenlogin

Abtretung

Abtretung

Bei einer Abtretung wird eine Forderung von einem Gläubiger an einen anderen Gläubiger übertragen. Dabei können die Rechte und Ansprüche eines Versicherungsnehmer auf einer Bank z.B. zur Absicherung eines Kredites übertragen werden. Die Rechte kann man ganz oder teilweise, was bedeutet mit oder ohne Überschussbeteiligung, übertragen. Dies erfolgt meist zusätzlich zu einer Zession. Der Versicherungsnehmer bleibt weiterhin Beitragszahler.

Zession
Zedent
Zessionar
Zwischenfinanzierung

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Kurt Schwuchow
Wilstedter Weg 10
22417 Hamburg
mehr...
not visible